Was darfst du fahren?
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst Du Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm, bis 11 kW) im Inland fahren, ohne eine eigene Motorradprüfung abzulegen. Die Berechtigung wird in Deinen B-Führerschein eingetragen.
Voraussetzungen
Mindestalter 25 Jahre und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B.
Ablauf
B196 besteht aus einer Schulung: vier Theorieeinheiten und fünf praktische Fahrstunden (Übung, Überland, Autobahn). Eine Prüfung ist nicht erforderlich, am Ende erhältst Du die Bescheinigung.
Besonderheiten
B196 ist die unkomplizierte Art, in Bremen-Nord auf zwei Räder umzusteigen. Wir terminieren die Schulung flexibel über unsere Filialen.